Seite wählen

Das Leben als Freiberufler klingt zwar verlockend, doch wenn man wirklich vor hat mit der eigenen Webseite Geld zu verdienen, kommt man an der Gewerbeanmeldung nicht vorbei. Sobald man Anzeigen auf der Webseite schaltet oder ein Ebook verkauft, kann von einer Gewinnerzielungsabsicht gesprochen werden. Zu beachten ist hier, dass keine tatsächlichen Einnahmen generiert werden müssen, um unter die Gewerbepflicht zu fallen. Daher haben wir einen Blick auf weitere Rechtsformen geworfen, die neben dem Freiberufler-Status einen guten Start in die Existenzgründung bieten.

Der Einzelunternehmer – Beste Option für Freelancer

Unter Einzelunternehmen fällt jede selbständige Tätigkeit einer einzelnen natürlichen Person, daher wird diese Rechtsform sehr oft zum Start in die Selbständigkeit gewählt. Hier kommt man zunächst mit der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) aus. Bei der Wahl dieser Rechtsform haftet der Unternehmer selbst mit seinem Privatvermögen.

Beachtet: Bei weniger als 17.500 Euo Gesamtumsatz im vorherigen und 50.000 im aktuellen Kalenderjahr kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden. Durch diese Regelung braucht man keine Umsatzsteuer aufweisen.

Der Kaufmann – Option für Selbständige mit Gewerbe

Als Kaufmann ist man zum Eintrag ins Handelregister verpflichtet. Diese Rechtsform ist vor allem für Gewerbetreibende, wie Restaurantbesitzer, geeignet. Laut Gesetz ist man dann Kaufmann, wenn ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb vorhanden ist. Auch hier haftet man mit seinem Privatvermögen, darf aber einen Firmennamen tragen.

Gemeinsam Gründen mit der GbR

Möchte man mit einem Geschäftspartner zusammen gründen, ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine Option. Der Nachteil gegenüber anderer Rechtsformen zur gemeinsamen Gründung ist, dass man wiederum mit seinem Privatvermögen haftet, auch für den Partner.

Gründen mit der Unternehmergesellschaft

Diese Rechtsform ist relativ neu und bei Existenzgründern beliebt, da man lediglich über ein Stammkapital von 1 Euro verfügen muss. Zudem haftet man hier allein mit dem Gesellschaftsvermögen, daher auch der Name Mini-GmbH. Um die Unternehmergeselleschaft von der GmbH abzugrenzen, muss der Zusatz UG (haftungsbeschränkt) verwendet werden. Dies könnte potentielle Geschäftspartner und Investoren abgeschrecken.

Die GmbH – Eine der bekanntesten Rechtsformen

Wer das notwendige Kleingeld von 25.000 Stammkapital in der Tasche hat, sollte über die Wahl der GmbH als Rechtsform nachdenken. Abgesehen vom notwendigen Startkapital kann die GmbH von Freiberuflern als auch gewerblich Selbständigen gegründet werden. Wie der Name bereits verrät, haftet man auch hier nur beschränkt, sprich allein mit dem Gesellschaftsvermögen.

Welche Rechtsform passt zu mir?

Welche Rechtsform die richtige Wahl ist, hängt von mehreren Faktoren ab, wie zum Beispiel Anzahl der Personen, Haftung, Eintrag ins Handelsregister oder Stammkapital. Evaluiert euer Vorhaben genau und überprüft welche Rechtsform auf euch zutrifft.

Habt ihr weitere Fragen zur Wahl der Rechtsform? Kontaktiert uns und wir beraten euch gern näher zu euren Möglichkeiten.